Das Melde- und Standesamt ist am Dienstag, 11. Februar am Vormittag geschlossen.
Es handelt sich um Bescheinigungen über die derzeitigen Eintragungen in den Verzeichnissen des Meldeamtes.
Es können zum Beispiel folgende Bescheinigungen angefordert werden:
Die Bescheinigung kann über das Online-Portal des ANPR (Nationales Meldeamt der ansässigen Bevölkerung) angefordert werden.
Um den Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität), eine EIK (elektronische Identitätskarte), eine Bürgerkarte (CNS) oder über eine digitale Identität eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (eIDAS) verfügen.
Die angeforderte Bescheinigung des Meldeamts
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Die digitalen Bescheinigungen werden vom Portal sofort erstellt.
1 Stempelmarke zu 16,00 Euro; dies gilt nicht, wenn für den Verwendungszweck der Bescheinigung eine Stempelsteuerbefreiung vorgesehen ist.
Die Stempelsteuer kann im Portal ANPR telematisch über pagoPA gezahlt werden.
Handbuch für die Nutzung des Dienstes von GVCC u/o mycivis
Zuletzt aktualisiert: 05.04.2024, 10:10 Uhr